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   BSG, 20.11.1996 - 3 RK 7/96   

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BSG, 20.11.1996 - 3 RK 7/96 (https://dejure.org/1996,1906)
BSG, Entscheidung vom 20.11.1996 - 3 RK 7/96 (https://dejure.org/1996,1906)
BSG, Entscheidung vom 20. November 1996 - 3 RK 7/96 (https://dejure.org/1996,1906)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gartenbau-Krankenkasse - Aufgabenwahrnehmung - Landesverband - Bedarf - Nicht-Plankrankenhaus - Krankenhausbetten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes durch die Gartenbau-Krankenkasse, Prüfung der Bedarfsgerechtigkeit eines Nicht-Plankrankenhauses hinsichtlich des Bedarfs an Krankenhausbetten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 276
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95

    Anspruch eines Nicht-Plankrankenhauses auf Abschluß eines Versorgungsvertrages

    Auszug aus BSG, 20.11.1996 - 3 RK 7/96
    Zur Prüfung der Bedarfsgerechtigkeit eines Nicht-Plankrankenhauses hinsichtlich des Bedarfs an Krankenhausbetten (Anschluß an BSG vom 29.5.1996 - 3 RK 26/95 = BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2) und des Vorrangs der Plankrankenhäuser für die Deckung dieses Bedarfs (Anschluß an BSG vom 29.5.1996 - 3 RK 23/95 = BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1).

    Entgegen der Auffassung der Vorinstanzen ist hier die Anfechtungsklage (in Verbindung mit einer Leistungsklage) die richtige Klageart, da die Ablehnung des Abschlusses eines Versorgungsvertrages ein Verwaltungsakt ist, wie der Senat im Urteil vom 29. Mai 1996 (3 RK 23/95, zur Veröffentlichung vorgesehen ) entschieden hat.

    Behörde iS des § 1 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) ist, wie der Senat bereits mit Urteil vom 29. Mai 1996 (3 RK 23/95) entschieden hat, bei Entscheidungen über den Abschluß von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern die Gesamtheit der in § 109 Abs. 1 Satz 1 SGB V genannten Kassenverbände.

    Diese Auslegung ergibt sich auch aus § 109 Abs. 2 SGB V: Bei einer ungedeckten Bedarfslücke besteht für die Zulassung von Nicht-Plankrankenhäusern ein Ermessensspielraum der Kassenverbände, wenn sich um die Schließung der Lücke mehr Nicht-Plankrankenhäuser bewerben, als für den Bedarf benötigt werden (vgl Urteil vom 29. Mai 1996, 3 RK 23/95, zVv).

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 29. Mai 1996 (3 RK 23/95, zVv) dargelegt, daß hierdurch der Grundrechtsschutz der betroffenen Krankenhausträger hinreichend gewahrt wird.

    Für Billigkeitserwägungen zugunsten der Klägerin, auf die der Senat in Anbetracht der seinerzeit noch ungeklärten Rechtslage bei seiner Entscheidung im Verfahren 3 RK 23/95 (Urteil vom 29. Mai 1996, zVv) abgestellt hat, bestand kein Anlaß, wie mit der Klägerin erörtert.

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95

    Statusbegründender Charakter des Krankenhaus-Versorgungsvertrages, Ermittlung der

    Auszug aus BSG, 20.11.1996 - 3 RK 7/96
    Zur Prüfung der Bedarfsgerechtigkeit eines Nicht-Plankrankenhauses hinsichtlich des Bedarfs an Krankenhausbetten (Anschluß an BSG vom 29.5.1996 - 3 RK 26/95 = BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2) und des Vorrangs der Plankrankenhäuser für die Deckung dieses Bedarfs (Anschluß an BSG vom 29.5.1996 - 3 RK 23/95 = BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1).

    Diese ist auch bei fehlender Genehmigung anfechtbar (vgl Urteil des Senats vom 29. Mai 1996, 3 RK 26/95, zVv).

    Die angefochtene Entscheidung stand, wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil des Senats vom 29. Mai 1996, 3 RK 26/95, zVv) nicht im Ermessen der Beklagten.

    Der Krankenhausplan ist, wie der Senat mit Urteil vom 29. Mai 1996 (3 RK 26/95, zVv) entschieden hat, nur eine verwaltungsinterne Maßnahme ohne unmittelbare Rechtswirkung, insbesondere ohne Bindungswirkung für die in § 109 SGB V genannten Kassenverbände.

  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
    Auszug aus BSG, 20.11.1996 - 3 RK 7/96
    Das Schreiben der Beklagten vom 14. Oktober 1994 ist als Zweitbescheid anzusehen, der nach ständiger Rechtsprechung - im Gegensatz zur bloß wiederholenden Verfügung - als Verwaltungsakt anzusehen ist und die Rechtsbehelfsfrist erneut in Gang setzt (vgl BSG SozR Nr. 35 zu § 77 SGG; BVerwGE 13, 99).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus BSG, 20.11.1996 - 3 RK 7/96
    Doch geht § 109 SGB V im Gegensatz zum KHG (BVerwGE 62, 86, 105; BVerwG, Urteil vom 14. November 1985 - 3 C 41/84 - DÖV 1986, 528 und BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67/85 - NJW 1987, 2318) für den Abschluß des Versorgungsvertrages von einem Vorrang der zugelassenen Plankrankenhäuser aus.
  • BVerwG, 16.01.1986 - 3 C 37.83

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan des Landes

    Auszug aus BSG, 20.11.1996 - 3 RK 7/96
    Doch geht § 109 SGB V im Gegensatz zum KHG (BVerwGE 62, 86, 105; BVerwG, Urteil vom 14. November 1985 - 3 C 41/84 - DÖV 1986, 528 und BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67/85 - NJW 1987, 2318) für den Abschluß des Versorgungsvertrages von einem Vorrang der zugelassenen Plankrankenhäuser aus.
  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Auszug aus BSG, 20.11.1996 - 3 RK 7/96
    Doch geht § 109 SGB V im Gegensatz zum KHG (BVerwGE 62, 86, 105; BVerwG, Urteil vom 14. November 1985 - 3 C 41/84 - DÖV 1986, 528 und BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67/85 - NJW 1987, 2318) für den Abschluß des Versorgungsvertrages von einem Vorrang der zugelassenen Plankrankenhäuser aus.
  • BSG, 26.09.1984 - 6 RKa 40/82
    Auszug aus BSG, 20.11.1996 - 3 RK 7/96
    Ein Fall der sachlichen Unzuständigkeit, der vorläge, wenn ein anderer als der sachlich zuständige Entscheidungsträger gehandelt hätte, der die Anwendbarkeit des § 42 Satz 1 SGB X ausschließt (vgl BSGE 57, 151, 153 = SozR 5548 § 1 Nr. 1), ist nicht gegeben.
  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente

    Diese neue Aufhebungsentscheidung ersetzt die alte Rücknahmeentscheidung im Rentenbescheid vom 4.11.2011 und eröffnet den Rechtsweg neu (vgl dazu BSGE 65, 261, 262 = SozR 7833 § 1 Nr. 7 sowie BSG Urteile 20.11.1996 - 3 RK 7/96 - SozR 3-2500 § 109 Nr. 3 und vom 21.9.1962 - 10 RV 1059/59 - BSGE 18, 22 = SozR Nr. 35 zu § 77 SGG) , wie ua auch die entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung belegt (zu diesem Gesichtspunkt BVerwGE 13, 99, 103 - Juris RdNr 13) .
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger

    Diese Rspr geht davon aus, dass bei Entscheidungen über den Abschluss eines Versorgungsvertrages mit Krankenhäusern die Gesamtheit der in § 109 Abs. 1 Satz 1 SGB V genannten Krankenkassenverbände als Behörde iS von § 1 Abs. 2 SGB X anzusehen ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 109 Nr. 3 S 27 f mwN).

    Die Klägerin hat an der isolierten Anfechtung der ablehnenden Entscheidung der Beklagten kein eigenständiges Rechtsschutzinteresse (vgl insgesamt BSG SozR 3-2500 § 109 Nr. 3 S 29).

  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 9/11 R

    Krankenversicherung - Anspruch eines Krankenhausträgers auf Abschluss eines

    Anders als das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung (unter Verweis auf BSG aaO und das Urteil vom 20.11.1996 - 3 RK 7/96 - SozR 3-2500 § 109 Nr. 3) gehe der Senat jedoch davon aus, dass der Krankenhausplan hinsichtlich seiner Feststellungen zum Umfang des bestehenden Bedarfs sowie dessen Deckung durch Plankrankenhäuser eine Tatbestands- und damit Bindungswirkung für die Entscheidung über den Versorgungsvertrag entfalte.

    Die bisherige Rechtsprechung des BSG ist davon ausgegangen, dass bei Entscheidungen über den Abschluss eines Versorgungsvertrages mit Krankenhäusern die Gesamtheit der in § 109 Abs. 1 S 1 SGB V genannten Krankenkassenverbände als Behörde iS von § 1 Abs. 2 SGB X anzusehen ist (BSG SozR 3-2500 § 109 Nr. 3) .

    b) Bei der Beurteilung der Bedarfsgerechtigkeit nach § 109 Abs. 3 S 1 Nr. 2 SGB V kommt es auf den im Einzugsbereich des Krankenhauses bestehenden konkreten Bedarf an (BSGE 78, 233, 241 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 78, 243, 251 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 109 Nr. 3) .

    Der Bindung hieran können sich die Krankenkassen auch nicht ohne Weiteres durch die Möglichkeit der Kündigung des Versorgungsvertrages von Plankrankenhäusern nach § 110 SGB V entziehen (BSG SozR 3-2500 § 109 Nr. 3; BSGE 81, 182, 185 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 5; BSGE 78, 233, 241 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1) .

  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.12.2019 - L 5 KR 89/18

    Krankenversicherung - Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrages zur

    Soweit das SG Mainz den Bescheid vom 25.01.2013 in der Gestalt der seitens der Beklagten jeweils erlassenen Widerspruchsbescheide insoweit aufgehoben hat, als der Ausgangsbescheid auch im Namen des Verbandes der privaten Krankenversicherung eV ergangen ist, kann offen bleiben, ob dies zu Recht erfolgte (nach BSG, Urteil vom 20.11.1996 - 3 RK 7/96 - juris Rn 12 führt die Mitwirkung einer unzuständigen Kasse oder eines unzuständigen Kassenverbandes jedenfalls nicht zur der Aufhebung des gesamten Bescheides); jedenfalls ist die Klägerin, welche einzig Berufung eingelegt hat, hierdurch nicht beschwert.

    Dies führte, selbst wenn angenommen würde, dass die Beklagten als jeweils einzeln Handelnde unzuständig gewesen wären, nicht zu der Aufhebung des Bescheides (vgl BSG, Urteil vom Urteil vom 20.11.1996 - 3 RK 7/96 - juris Rn 12; ebenso BSG, Urteil vom 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R - juris Rn 28).

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des BSG zu berücksichtigen, dass die Anfechtungsklage vorliegend neben der auf Abschluss eines Versorgungsvertrages gerichteten Leistungsklage keine eigenständige Bedeutung hat; die Klägerin hat an der isolierten Anfechtung der ablehnenden Entscheidung kein eigenständiges Rechtsschutzinteresse (vgl BSG, Urteil vom 20.11.1996 - 3 RK 7/96 - juris Rn 12 und Urteil vom 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R - juris Rn 28).

  • LSG Baden-Württemberg, 07.07.2009 - L 11 KR 2751/07

    Krankenversicherung - Abschluss eines Versorgungsvertrages im Fachgebiet

    Zwar hat das BSG im Urteil vom 20. November 1996 (3 RK 7/96, SozR 3-2500 § 109 Nr. 3) auf den im Zeitpunkt der Antragstellung eines Bewerbers von den Plankrankenhäusern nicht gedeckten Bedarf abgestellt.

    Die Feststellung des Bedarfs im Krankenhausplan sei von den Gerichten nicht nur im Streit um die Aufnahme in den Krankenhausplan voll zu überprüfen (BSG, Urteil vom 29. Mai 1996, 3 RK 23/95, a.a.O., Juris-Rn. 47 f.; BSG, Urteil vom 29. Mai 1996, 3 RK 26/95, a.a.O., Juris-Rn. 47; BSG, Urteil vom 20.November 1996, 3 RK 7/96, SozR 3-2500 § 109 Nr. 3, zitiert nach Juris, Juris-Rn. 18).

    Berücksichtigt man weiterhin, dass die maßgebenden Kriterien einer exakten zahlenmäßigen Festlegung nur beschränkt zugänglich sind, es sich vielmehr um Annährungswerte handelt (BSG, Urteil vom 20. November 1996, 3 RK 7/96, SozR 3-2500 § 109 Nr. 3, zitiert nach Juris, Juris-Rn. 15), die mit allen Unsicherheitsfaktoren einer Prognoseentscheidung behaftet sind (BSG, Urteil vom 26. April 2001, B 3 LR 18/99 R, SozR 3-2500 § 109 Nr. 8, zitiert nach Juris, Juris-Rn. 22), sieht der Senat die vom beigeladenen Land für seine Krankenhausplanung vorgenommene Bedarfsanalyse als tragfähige Grundlage für die nach § 109 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V vorzunehmende Bedarfsanalyse an.

    Die Bedarfsgerechtigkeit ist für die Region S.-B.-H. im Regierungsbezirk F. in B.-W. zu ermitteln, denn für das Bedarfsermittlungsverfahren ist nicht der landesweite Durchschnittsbedarf maßgeblich, sondern der konkrete Bedarf im Einzugsbereich der Klinik (BSG, Urteil vom 20.November 1996, 3 RK 7/96, SozR 3-2500 § 109 Nr. 3, Juris-Rn. 15).

  • LSG Hessen, 17.12.2007 - L 1 KR 62/04

    Krankenversicherung - kein Versorgungsvertrag mit Krankenhaus, dessen

    Die Ablehnung des Abschlusses eines Versorgungsvertrages, bei der es sich nach Auffassung des Bundessozialgerichts um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 20. November 1996 - 3 RK 7/96 - Juris; vgl. aber auch die Kritik von Knispel, a.a.O), hat sich für die Vergangenheit erledigt, da der Abschluss des Vertrages nur für die Zukunft möglich ist.

    Dem Zulassungsrecht der Kassenverbände misst das Bundessozialgericht demgegenüber nur subsidiäre Bedeutung in dem Sinne zu, dass für einen Vertrag nach § 109 SGB V nur dann Raum ist, wenn im Krankenhausplan ein Bedarf ausgewiesen ist, der noch nicht durch Plankrankenhäuser gedeckt ist (BSG, Urteil vom 20. November 1996 - 3 RK 7/96 - Juris; vgl. auch Krauskopf a.a.O. § 109 Rdnr. 11b und Hess, in: Kasseler Kommentar, a.a.O., § 109 Rdnr. 4).

    Auf der anderen Seite sollen die Krankenkassenverbände aber nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung den Abschluss eines Versorgungsvertrages unter Hinweis auf den durch Plankrankenhäuser gedeckten Bedarf nur dann ablehnen können, wenn die hierfür erforderliche Berechnung zutrifft (BSG, Urteil vom 20. November 1996 a.a.O.).

    Die Feststellung des Bedarfs im Krankenhausplan unterliege deshalb im Streit um den Abschluss eines Versorgungsvertrages auch der vollen Überprüfung durch die Sozialgerichte (BSG, Urteil vom 20. November 1996 a.a.O.).

  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 6/96

    Anspruch auf Abschluß eines Versorgungsvertrages für ein Spezialkrankenhaus mit

    Hierzu zählt die KK für den Gartenbau grundsätzlich nicht, wie der Senat in seinem Urteil vom 20. November 1996 - 3 RK 7/96 - (SozR 3-2500 § 109 Nr. 3) bereits entschieden hat.

    Dies war vorliegend der Fall Die angefochtene Entscheidung stand nicht im Ermessen der Beklagten (so bereits BSGE 78, 233, 238 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1 sowie SozR 3-2500 § 109 Nr. 3).

    Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 29. Mai 1996 (BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1 und BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2) und 20. November 1996 (SozR 3-2500 § 109 Nr. 3) ausgeführt, daß beim Abschluß eines Versorgungsvertrages die zugelassenen Plankrankenhäuser Vorrang genießen.

  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 1/97

    Abgrenzung eines Krankenhauses von einer Vorsorge- oder

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß bei Entscheidungen über den Abschluß eines Versorgungsvertrages mit Krankenhäusern die Gesamtheit der in § 109 Abs. 1 Satz 1 SGB V genannten Kassenverbände als Behörde iS von § 1 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) anzusehen ist (BSG aaO; SozR 3-2500 § 109 Nr. 3).

    Der Zuständigkeitsfehler begründet jedoch, wie der Senat bereits mit Urteil vom 20. November 1996 (3 RK 7/96 = SozR 3-1500 § 109 Nr. 3, S 27 bis 29) entschieden hat, weder die Nichtigkeit des ablehnenden Bescheides, noch führt er zu seiner Aufhebung wegen formeller Rechtswidrigkeit.

    Sie ist dann darauf zu verweisen, ihr behauptetes qualitativ besseres Leistungsangebot im Rahmen der landesrechtlichen Bedarfsplanung geltend zu machen und zu versuchen, anstelle eines anderen Krankenhauses in den Bedarfsplan aufgenommen zu werden (vgl dazu die Rechtsprechung des Senats BSGE 78, 233, 238 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 78, 243, 250 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 109 Nr. 3).

  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 21/96

    Abgrenzung von Krankenhausbehandlung und stationärer Rehabilitation, notwendige

    Hierzu zählt die KK für den Gartenbau grundsätzlich nicht, wie der Senat in seinem Urteil vom 20. November 1996 - 3 RK 7/96 - (SozR 3-2500 § 109 Nr. 3) bereits entschieden hat.

    Die angefochtene Entscheidung stand nicht im Ermessen der Beklagten (so bereits BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2 sowie SozR 3-2500 § 109 Nr. 3); das gilt für Verträge nach § 109 SGB V und § 111 SGB V gleichermaßen.

    Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 29. Mai 1996 (BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1 und BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2) und 20. November 1996 (SozR 3-2500 § 109 Nr. 3) ausgeführt, daß beim Abschluß eines Versorgungsvertrages die zugelassenen Plankrankenhäuser Vorrang genießen.

  • BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R

    Krankenhaus - Versorgungsvertrag - Klage - ermessensfehlerfreie

    Im übrigen hat die Klägerin an einer isolierten Aufhebung des Verwaltungsaktes, den sie mit der Geltendmachung von Fehlern des Verwaltungsverfahrens allein erreichen könnte, auch kein eigenständiges Rechtsschutzinteresse (vgl BSG SozR 3-2500 § 109 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2013 - L 4 P 5153/12

    Soziale Pflegeversicherung - Versorgungsvertrag - Geltendmachung eines erhöhten

  • LSG Baden-Württemberg, 03.05.2011 - L 11 KR 337/10

    Krankenversicherung - Anspruch eines Krankenhausträgers auf Abschluss eines

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - L 4 KR 2877/11

    Krankenversicherung - Übertragbarkeit eines gem § 109 SGB 5 geschlossenen

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2002 - L 4 KR 935/00

    Bedarfsprüfung beim Abschluss von Versorgungsverträgen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2007 - L 1 KR 39/06

    Ansprüche eines Krankenhausträgers auf Zahlung von Behandlungskosten von

  • OVG Hamburg, 13.08.2021 - 5 Bs 47/21

    Erlass von Ausgangsbescheid und Widerspruchsbescheid durch dieselbe Behörde -

  • LSG Sachsen, 15.01.2003 - L 1 P 1/01
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2012 - L 7 AS 1013/11

    Änderungsbescheid, Verwaltungsakt, "wiederholende Verfügung", Regelungswirkung

  • LSG Bayern, 14.09.2005 - L 1 R 4201/04

    Funktionale und örtliche Zuständigkeit eines Landessozialgerichts; Möglichkeit

  • VG Arnsberg, 22.12.2000 - 3 K 3443/99

    Kündigung eines Versorgungsvertrages und Schließung eines Krankenhauses wegen

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